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Unsere Leistungen für Sie:
Häufig gestellte Fragen
Die Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin als medizinische Fachdisziplin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf, insbesondere dem Menschen (Mitarbeiter eines Betriebes), seiner Gesundheit und seinen Krankheiten. Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden des Arbeitnehmers in allen Berufen in größtmöglichem Ausmaß zu fördern und zu erhalten. (in Anlehnung: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin)
Heute steht die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens im Vordergrund.
Die Wirtschaftlichkeit ist in entscheidendem Maße von der Leistungsfähigkeit und damit vor allem auch von der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter abhängig.
Durch eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter können auch Fehl- und Ausfallzeiten, die kostenintensiv sein können, einen Wettbewerbsnachteil bedeuten können und die Leistungsfähigkeit eines Betriebs einschränken können, vermieden werden.
Meine Aufgabe ist es Sie zu beraten und Sie zu unterstützen:
Meine Leistung beinhaltet ein umfassendes Konzept einer arbeitsmedizinischen / betriebsärztlichen Betreuung:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, diese beinhalten z.B.:
Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an:
Wir betreuen Betriebe hauptsächlich in der Region Ostfriesland (Aurich – Leer – Emden – Norden – Wittmund) aber auch in Oldenburg und weiterer Umgebung.
Die Betreuung findet entweder in Ihrem Betrieb oder in den Räumlichkeiten der Praxis statt.
Der Arbeitsmediziner = Facharzt für Arbeitsmedizin ist, genau wie der Neurologe, der Chirurg, oder der HNO-Arzt ein spezialisierter Arzt, der hauptsächlich in seinem Fachgebiet tätig ist.
Diese Facharztweiterbildung erfolgt über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, in dieser Zeit erwirbt der Arzt in der Weiterbildung umfangreiche Erfahrungen unter Anleitung und unter der ständigen Aufsicht eines staatlich zugelassenen Facharztes für Arbeitsmedizin. Nach Abschluss der Weiterbildungszeit, in der alle für das Fach notwendigen Tätigkeiten und Fachkenntnisse erlernt werden, erfolgt eine Facharztprüfung in der der Arzt seine erworbenen Kenntnisse unter Beweis stellen muss. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Arzt eine Facharzturkunde. Der Facharzt darf nun eine Facharztpraxis unter eigenem Namen führen.
Der Betriebsarzt erwirbt in einer verkürzten Ausbildung die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Diese kann ein Facharzt (z.B. Allgemeinmediziner) nach zusätzlicher einjähriger Weiterbildung bei einem Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner und einer anschließenden Prüfung erwerben.
Die vom Betriebsarzt durchgeführten Untersuchungen dienen der Erkennung und Verhütung von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit. Diese werden nach der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt.
Ziele und Umfang jeder Untersuchung sind im Buch "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" festgelegt.
Beispiele sind die Untersuchung Lärm (G 20), oder die Untersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) oder Untersuchung Atemschutzgeräte (G 26).
Informationen zu Grundsatzuntersuchungen
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG 2008) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.
Die gesetzlichen Grundlagen können Sie unter folgenden Links einsehen:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) BGV A4 - Arbeitsmedizinische Vorsorge, BGV A1- Grundsätze der Prävention, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Sozialgesetzbuch (SGB VII), Fahrerlaubnisverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung (SchrlSchV)
Praxis für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin Jens-Günter Gassen
Leerer Landstraße 5 - 9 • 26603 Aurich • Telefon 0 49 41 - 99 100 77 • info@betriebsarzt-ostfriesland.de